
Name und Sitz
Der Förderverein des Biathlonsports in Thüringen hat seinen Sitz in Oberhof und ist eine Vereinigung von Vereinsmitgliedern, die im Biathlonsport aktiv sind, von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Einzelpersonen. Der Förderverein ist unter dem Namen
„Biathlonförderverein Thüringen e.V.
unter der Registr. Nr. 285 in das Vereins-register des Amtsgerichtes Suhl eingetragen.
Zweck und Aufgaben des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Thüringer Biathlonnachwuchses der D bis D/C – Kader.
Der Verein unterstützt alle Fördermaßnahmen unabhängig von örtlichen Sportvereinen und vereinsübergreifend.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Bei Notwendigkeit bedarf es der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Mittel des Vereins werden für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Mitglieder erhalten keine Zuwendung und Vereine ausschließlich der im Interesse der Förderung des Biathlonsports.
Begünstigungen von Einzelpersonen durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch übermäßig hohe Vergütungen sind nicht zulässig.
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann auf Antrag jede Person oder Vereinigung der in §1 genannten Art werden.
Austritt / Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
Der Austritt kann jederzeit in schriftlicher Form zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung.
Organe
Organe des "Biathlonförderverein Thüringen e.V." sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Leitung der Versammlung übernimmt in der Regel der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.
Die Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit einmal im Jahr zusammen. Bei entsprechender Notwendigkeit kann eine außerordentliche einberufen werden. Das kann auch auf Verlangen von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder auf Antrag verlangt werden. Der Antrag muß unterzeichnet werden.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen, unter Bekanntgabe der Tagesordnung in einfacher schriftlicher Form.
Die Mitglieder-versammlung ist durch einfach Mehrheit beschlussfähig.
Sie erfüllt folgende Aufgaben:
- Beschuss der Satzung und Satzungsänderung
- Abstimmung über Anträge
- Bestätigung des Geschäfts- und Kassenberichts
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands und des Schatzmeisters
Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzenden
2. 1-2 Stellvertretern
3. Geschäftsführer
4. Schatzmeister (erweiterter
Vorstand zu Finanzfragen)
Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre und kann nach Ablauf auf Beschluß der Mitgliederversammlung verlängert werden. Die Kassengeschäfte werden vom Schatzmeister wahrgenommen und dem Vorsitzenden oder Stellvertreter angewiesen. Der Vorstand legt dazu die Anweisungsberechtigung gesondert fest.
Wählbar ist jede natürliche Person, die Mitglied des Vereins ist. Die laufenden Geschäfte werden durch den Geschäftsführer im Sinne der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und den allgemeinen Festlegungen der Vereinstätigkeit erfüllt. Dazu führt der Vorstand Sitzungen in geeigneten Abständen durch, legt Aufgaben fest und übt Kontrolle aus. Zu Grundsatzentscheidungen wird der Vorstand durch je einen bevollmächtigten Vertreter der Mitgliedsvereine erweitert. Diese Tätigkeit ist sinnvoll zu planen und abzustimmen.
Beiträge
Alle Mitglieder zahlen jährlich Beiträge. Die Höhe und die Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
Finanzen
Für jedes Geschäftsjahr ist eine Jahresrechnung aufzustellen, die vom Vorstand zu erarbeiten ist. Die Mitgliederversammlung bestätigt diese.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juni und endet am 31.Mai des Folgejahres.
Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens drei Kassenprüfer.
Diese prüfen in unabhängiger Weise Rechnungen und Kasse einmal jährlich und erstatten der Mitgliederversammlung dazu einen Bericht.
Wahlen und Abstimmung
Wahlen erfolgen geheim und grundsätzlich durch Abgabe von Stimmzetteln.
Wird für ein Amt nur eine Person vorgeschlagen und ist diese dafür bereit, kann die Abstimmung offen mit Handzeichen erfolgen. Abwesende können gewählt werden, wenn sie sich dazu schriftlich bereit erklärt haben, das amt zu übernehmen. Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wurden. Wird keine Mehrheit einer Person erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreichten. Gewählt ist, die Person, für die die Mehrheit stimmt, bei Gleichheit entscheidet das Los. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
Beschlüsse werden ebenfalls nach Stimmenmehrheit erfasst und die Stimmabgabe erfolgt offen mit Handzeichen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Beschlüsse über Satzungsänderungen, Entscheidungen entsprechend §4 sowie über die Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen.
Auflösung
Die Auflösung des Fördervereins kann nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
Die Einladung dazu muss einen Monat vor der Versammlung erfolgen. Dabei ist die Begründung schriftlich zu erstellen und den Mitgliedern bekannt zu geben.
Das zum Zeitpunkt vorhandene Vermögen ist dann mit Protokoll dem Thüringer Skiverband zu übereignen.
Sollte dieser nicht als gemeinnützig anerkannt sein, kann über das Vermögen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ein Beschluss gefasst werden.
Der Satzung ist ein Auszug des Beschluss-protokolls der Mitgliederversammlung als Anhang beizufügen.
Der Vorsitzende unterzeichnet die Satzung.