Satzung des „Biathlonförderverein Thüringen e.V.“

§ 1 Name und Sitz

Der Förderverein des Biathlonsports in Thüringen hat seinen Sitz in Oberhof und ist eine Vereinigung von Vereinsmitgliedern, die im Biathlonsport aktiv sind, von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Einzelpersonen.

Der Förderverein ist unter dem Namen: „Biathlonförderverein Thüringen e.V.“ unter der Register. Nr. 285 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Suhl eingetragen.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Verwirklicht wird er durch die Förderung des Thüringer Biathlonnachwuchses der D bis D/C – Kader. Geförderte Sportler (Schüler und Junioren) trainieren in den Trainingsgruppen des SGO und sind Mitglieder des Biathlonfördervereins. Der Verein unterstützt alle Fördermaßnahmen unabhängig von örtlichen Sportvereinen und vereinsübergreifend. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Bei Notwendigkeit bedarf es der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Vereins kann auf Antrag jede Person oder Vereinigung der in §1 genannten Art werden.

§ 4 Austritt / Ausschluss

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Der Austritt kann jederzeit in schriftlicher Form zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Sie erlischt ebenfalls wenn zwei Jahre hintereinander kein Beitrag entrichtet wurde. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 5 Organe

Organe des "Biathlonförderverein Thüringen e.V." sind: 

  - die Mitgliederversammlung 
  - der Vorstand 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Die Leitung der Versammlung übernimmt in der Regel der Vorsitzende oder ein Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit alle zwei bis drei Jahr zusammen. Bei entsprechender Notwendigkeit kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Das kann auch auf Verlangen von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder auf Antrag verlangt werden. Der Antrag muss unterzeichnet werden. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen, unter Bekanntgabe der Tagesordnung in einfacher schriftlicher Form. Die Mitgliederversammlung ist durch die einfache Mehrheit beschlussfähig.

Sie erfüllt folgende Aufgaben:

- Beschluss der Satzung und Satzungsänderung 
- Abstimmung über Anträge 
- Bestätigung des Geschäfts- und Kassenberichts 
- Entlastung des Vorstands 
- Wahl des Vorstands und des Schatzmeisters 

Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

 § 7 Vorstand

 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 

 1. dem Vorsitzenden 

 2. dem Geschäftsführer und Stellvertreter des Vorsitzenden 

 3. dem Schatzmeister und

 4. ein bis zwei weitere Mitglieder 

Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre, verlängert sich aber danach bis zur Neuwahl. Die Kassengeschäfte werden vom Schatzmeister wahrgenommen und dem Vorsitzenden oder Stellvertreter angewiesen. Der Vorstand legt dazu die Anweisungs-berechtigung gesondert fest. Wählbar ist jede natürliche Person, die Mitglied des Vereins ist. Die laufenden Geschäfte werden durch den Geschäftsführer im Sinne der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und den allgemeinen Festlegungen der Vereinstätigkeit erfüllt. Dazu führt der Vorstand Sitzungen in geeigneten Abständen durch, legt Aufgaben fest und übt Kontrolle aus. Diese Tätigkeit ist sinnvoll zu planen und abzustimmen.

§ 8 Beiträge

Alle Mitglieder zahlen jährlich Beiträge. Die Höhe und die Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag wurde am 19.06.2017 einstimmig auf 25,00 Euro im Jahr festgelegt.

§ 9 Finanzen

Für jedes Geschäftsjahr ist die Jahresrechnung aufzustellen, die vom Vorstand zu erarbeiten ist. Die Mitgliederversammlung bestätigt diese.  Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juni und endet am 31.Mai des Folgejahres. 

§ 10 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Kassenprüfer und einen Stellvertreter. Diese prüfen in unabhängiger Weise Rechnungen und Kasse einmal jährlich und erstatten der Mitgliederversammlung dazu einen Bericht. 

§ 11 Wahlen und Abstimmung

Wahlen erfolgen geheim und grundsätzlich durch Abgabe von Stimmzetteln. Wird für ein Amt nur eine Person vorgeschlagen und ist diese dafür bereit, kann die Abstimmung offen mit Handzeichen erfolgen. Abwesende können gewählt werden, wenn sie sich dazu schriftlich bereit erklärt haben, das Amt zu übernehmen. Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wurden. Wird keine Mehrheit einer Person erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreichten. Gewählt ist, die Person, für die die Mehrheit stimmt, bei Gleichheit entscheidet das Los. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Beschlüsse werden ebenfalls nach Stimmenmehrheit gefasst und die Stimmabgabe erfolgt offen mit Handzeichen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlüsse über Satzungsänderungen, Entscheidungen entsprechend § 4 sowie über die Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen. 

§ 12 Auflösung

Die Auflösung des Fördervereins kann nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Die Einladung dazu muss einen Monat vor der Versammlung erfolgen. Dabei ist die Begründung schriftlich zu erstellen und den Mitgliedern bekannt zu geben. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Thüringer Skiverband e.V., der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.

Der Satzung ist ein Auszug des Beschlußprotokolls der Mitgliederversammlung als Anhang beizufügen. Der Vorsitzende unterzeichnet die Satzung. 

Anschrift des Fördervereins:

Biathlonförderverein Thüringen e.V.

Am Harzwald 3

98559 Oberhof                          

Vorsitzender

Sportfreund Gerd Haucke                      Telefon 0151/25233928

Geschäftsführer

Sportfreund Hartmut Gollhardt               Telefon 0174/3975721

 

Oberhof, 19.06.2017  gez. Gerd Haucke (Vorsitzender)

Kontakt

Biathlonförderverein Thüringen e.V.
Am Harzwald 3
98559 Oberhof / Thüringen


Email: info@bfv-thueringen.de
Website: www.bfv-thueringen.de

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